Häufig gestellte Fragen zur Rehabilitation

Hier finden Sie die Antworten zu den häufigst gestellten Fragen zur Rehabilitation im Onkologischen Rehabilitationszentrum St. Veit im Pongau.

Sollten Sie auf bestimmte Fragen keine Antwort finden, begleitet Sie unser Team und unterstützt Sie mit höchstem Engagement bei allen Angelegenheiten von der Ankunft über die Reservierung und Zuweisung bis hin zur Entlassung - zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren.

Vor der Reha

Kann ich mich selbst zur Reha anmelden?

Nein, denn die Anmeldung erfolgt nur über einen Antrag auf Rehabilitationsaufenthalt. Dieser muss von einer Fachärztin oder einem Facharzt, einem Krankenhaus oder Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt gestellt werden.

Danach entscheidet eine Chefärztin oder ein Chefarzt der Pensionsversicherung oder ihres Sozialversicherungsträgers über den Aufenthalt. Ist eine Bewilligung erfolgt, ist es für uns möglich, einen Aufnahmetermin zu vergeben. Hierfür kontaktieren wir Sie automatisch.

Wie viel kostet mich der Aufenthalt?

Sie müssen beim Check-In lediglich einen Selbstbehalt bezahlen. Dieser richtet sich nach der Höhe Ihres Einkommens und sollte auf Ihrem Bewilligungsschreiben der Versicherung zu finden sein.

Kann ich mir das Haus selbst aussuchen?

Im Antrag kann vermerkt werden, wo Sie ihren Rehaaufenthalt verbringen möchten. Bitte beachten Sie, dass es sich dabei um einen Wunsch handelt. Die tatsächliche Besetzung erfolgt je nach Auslastung der Rehabilitationseinrichtungen.

Was muss ich für meinen Reha-Aufenthalt mitnehmen?

Wir haben für Sie eine Checkliste erstellt, die Sie gerne >> hier downloaden und ausdrucken können.

 

Wie sieht der Aufnahmeprozess im Onkologischen Rehabilitationszentrum St. Veit im Pongau aus?

Ein Rehabilitationsaufenthalt wird im Regelfall durch Ihren Facharzt oder Allgemeinmediziner mittels Antragsformulars (siehe Downloads bzw. Weg zu uns) bei dem zuständigen Kostenträger (z.B. Pensionsversicherungsanstalt) beantragt.
Ebenso kann der Antrag auch während eines stationären Krankenhausaufenthalts durch den behandelnden Arzt gestellt werden (Antrag auf Anschlussheilbehandlung).

Von der Pensionsversicherungsanstalt oder den Sozialversicherungsträgern wird uns eine erteilte Kostenübernahmeerklärung (Bewilligung) übermittelt. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter setzen sich dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung, um einen Aufenthaltstermin in unserem Hause zu vereinbaren. Somit ist ein unbürokratischer Ablauf garantiert.

Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer bei uns beträgt 21 Tage. Eine Verlängerung um 7 Tage ist bei hohem Rehabilitationsbedarf auf Antrag durch das Rehabilitationszentrum möglich. Jede Patientin und jeder Patient erhält einen individuellen Therapieplan.

Sind ausreichend Parkmöglichkeiten vorhanden?

Zum Thema Parkplätze möchten wir Sie bitten, die Parkplätze für sich und Ihren Besuch beim Landesklinikum zu nutzen. Aufgrund der begrenzten Parkplätze direkt vor dem Haus bitten wir Sie diese ausschließlich zum Ent- bzw. Beladen Ihres Autos zu verwenden.

Die Parkraumbewirtschaftung obliegt der Landesklinik St. Veit im Pongau. Wir weisen daraufhin, dass das Parken auf dem gesamten Gelände kostenpflichtig ist und nur in begrenzter Anzahl Parkplätze zur Verfügung stehen.

Den Lageplan der Parkplätze, die Parkplatzordnung und eine Preisliste finden Sie

  hier 

oder an den Aushängen bei den Parkautomaten.

 – zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren. 

Kann ich mit einem öffentlichen Verkehrmittel anreisen?

Wenn Sie mit den öffentlichen Verkehrsmitteln (Zug) anreisen, können Sie mit den regionalen öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus bzw. Taxi) zu uns vom Bahnhof Schwarzach/St. Veit weiterreisen. Nach Kontaktaufnahme mit unserer Rezeption (im Vorfeld) können Sie auch vom Bahnhof abgeholt werden.

Kann ich auch mit dem Fahrrad anreisen bzw. gibt es Möglichkeiten es sicher zu verwahren?

Das Fahrrad kann mitgenommen werden, es gibt auch Unterstellplätze für Fahrräder. Das Fahrrad darf nicht in das Zimmer mitgenommen werden. Ein Fahrradschloss ist jedoch selbst mitzubringen – wir haften nicht für Ihr Fahrrad.

Kann ich eine Begleitperson mitbringen?

Ob für einen Tag, eine Woche oder die ganze Rehabilitationszeit – Ihre Begleitperson ist im onkologischen Rehabilitationszentrum St. Veit im Pongau als Hotelgast jederzeit sehr herzlich willkommen. So können Sie gemeinsam die Reha-Zeit St. Veit im Pongau genießen, wo zu allen Jahreszeiten viel entdeckt und erlebt werden kann.

Während der Reha

Wie sieht mein Tag bei der Ankunft aus?

Wir ersuchen Sie bis spätestens 09:30 Uhr bei uns einzutreffen. Nach dem Check-In an der Rezeption werden Sie durch unsere Pflege begrüßt und aufgenommen. Nach einer ärztlichen Untersuchung wird Ihr ganz persönlicher Therapieplan erstellt. Noch am Ankunftstag findet eine Hausführung statt.

Wir möchten Sie bitten, Parkplätze für sich und Ihren Besuch beim Landesklinikum zu nutzen. Aufgrund der begrenzten Parkplätze direkt vor dem Haus bitten wir Sie diese ausschließlich zum Ent- bzw. Beladen Ihres Autos bei der An- und Abreise zu verwenden.

Die Parkraumbewirtschaftung obliegt der Landesklinik St. Veit. Wir weisen darauf hin, dass das Parken auf dem gesamten Gelände kostenpflichtig ist und nur in begrenzter Anzahl Parkplätze zur Verfügung stehen.

Den Lageplan der Parkplätze, die Parkplatzordnung und eine Preisliste finden Sie:

Hier 

oder an den Aushängen bei den Parkautomaten.

Ist ein Safe zum Absperren von persönlichen Gegenständen vorhanden?

Ja, alle Zimmer sind mit einem Zimmersafe ausgestattet.

Besteht die Möglichkeit auch im Rehazentrum zu Essen?

Sie erhalten wöchentlich Ihren persönlichen Speiseplan. Je nach Ihren Bedürfnissen, ärztlichen und/oder diätologischen Empfehlungen können Sie täglich zwischen drei unterschiedlichen Gerichten wählen.

Während Ihrer Freizeit können Sie gerne in unserer Cafeteria, Kuchen, Cafe u.v.a. genießen.

Gibt es eine Kinderbetreuung für mein Kind?

Unsere Patientinnen und Patienten haben die Möglichkeit ihr Kind im Alter bis 6 Jahren in unserem hauseigenen Kindergarten betreuen zu lassen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei unserem Team der Rezeption.

Darf ich besucht werden?

Jede Besucherin und jeder Besucher ist in unserem Rehabilitationszentrum grundsätzlich sehr herzlich willkommen. Damit unsere Patientinnen und Patienten individuell und unkompliziert Besuch empfangen können, gibt es keine festen Besuchszeiten. Um jedoch die schnelle Genesung der Patientinnen und Patienten zu unterstützen, empfehlen wir, die Besuchszeiten auf die persönlichen Therapiepläne abzustimmen.

In Zeiten hohen Risikos seitens der COVID-19 Pandemie müssen wir Sie jedoch um Verständnis bitten, dass Besuche derzeit beschränkt sind. 

Wie lange dauert der Aufenthalt?

Die Aufenthaltsdauer richtet sich grundsätzlich nach der ärztlichen Verordnung und beträgt 3 Wochen.

Wird meine Wäsche gewaschen?

Schmutzwäsche kann zur Rezeption gebracht werden. Wir veranlassen dann für Sie die kostenpflichtige Reinigung. Außerdem haben Patientinnen und Patienten die Möglichkeit, ihre private Wäsche mit der hauseigenen Waschmaschine selbst zu waschen.

Covid-19-Schutzmaßnahmen

Welche Covid-19-Schutzmaßnahmen gibt es für Patienten?

Rehabilitation kann auch in Zeiten der Corona-Pandemie in vielen Fällen nicht warten, weil eine Verzögerung zu bleibenden Folgeschäden führen kann. Nach dem Leitmotiv „So komfortabel wie möglich, so sicher wie nötig" haben wir deshalb ein dreistufiges Sicherheitsmodell entwickelt und so eine geschützte Umgebung geschaffen. Dank dieser Vorkehrungen stehen unsere Rehabilitationseinrichtungen weiterhin für alle Patientinnen und Patienten zur Verfügung.

Vorkehrungen zum Schutz vor COVID-19

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