Vertragspartner der onkologischen Rehabilitation St. Veit im Pongau
Das Onkologische Rehabilitationszentrum St. Veit im Pongau hat einen Vertrag mit dem Dachverband der österreichischen Sozialversicherungsträger.
So führen viele Wege in die Onkologische Rehabilitation St. Veit im Pongau:
1. Zuweisung durch Haus- oder Fachärztin und -arzt
Die Zuweisung erfolgt durch eine niedergelassene Haus- bzw. Fachärztin oder einen niedergelassenen Haus- bzw. Facharzt. Bitte beraten Sie sich mit der Ärztin oder dem Arzt Ihres Vertrauens über die für Sie wichtigen und notwendigen Rehabilitationsmaßnahmen.
2. Im Rahmen eines Anschlussheilverfahrens nach einem Spitalsaufenthalt
Der Antrag zur Rehabilitation im Rahmen eines Anschlussheilverfahrens direkt nach einem Spitalsaufenthalt kann bereits während dem Spitaltaufenthalt gestellt werden. Besprechen Sie sich bitte mit Ihrer behandelnden Ärztin oder mit Ihrem behandelnden Arzt.
3. Rehabilitation privat buchen
Sie können Ihren Rehabilitationsaufenthalt im Onkologischen Rehabilitationszentrum St. Veit im Pongau wochenweise als Privatpatient:in über Ihre private Zusatzversicherung buchen.
4. Rehabilitation für Selbstzahler
Sehr gerne werden jederzeit Selbstzahler im Rehabilitationszentrum St. Veit im Pongau als Patientinnen und Patienten und gleichzeitig Gäste aufgenommen.
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot!